Das Bildungsministerium, das einerseits Abkommen mit Sekten unterzeichnet hat, hat andererseits eine neue Verordnung erlassen. Faktisch ist Kinderarbeit in der Türkei nicht mehr verboten. Es gilt eine Verordnung mit dem Titel „Verordnung über Verfahren und Grundsätze für Kinder und jugendliche Arbeitnehmer“. Nach dieser Verordnung können Schulen in Gebäuden, Fabriken oder Produktionszentren von Unternehmen eröffnet werden, die ein Kooperationsprotokoll mit dem Ministerium unterzeichnen.
Die erste Zielgruppe sind natürlich die Kinder armer Arbeiter. In der Türkei wird Bildung oft im Zusammenhang mit Beschäftigung diskutiert. Aus diesem Grund gibt es eine vorherrschende Tendenz, die Verbindung zwischen Bildung und Beschäftigung über die Kinder armer Arbeiter herzustellen und die Berufsbildung in ein Rekrutierungsbüro zu verwandeln.
In dieser Konstellation, in der Schule und Arbeitsplatz ein und derselbe Ort sind, muss man sehen, dass die Schule ganz abgeschafft werden kann, und in dieser Hinsicht kann die Schulpflicht für Kinder zu einer Arbeitspflicht werden. Es wird nicht anders sein als in Arbeitslagern.