DIE SOZIALISTISCHE VERFASSUNG
Die systemtreuen Oppositionsparteien in der Türkei versuchen das Thema “eine neue Verfassung für ein verstärktes parlamentarisches System” in der Tagesordnung aktuell zu erhalten. Erdogan und die AKP versuchen dagegen diese Forderung auszunutzen, um das Land endgültig in eine islamische Republik umzuwandeln. Auch ihre Bündnispartner die nationalistische Partei MHP unterstützt dieses Ziel.
TKP argumentiert seit langem dagegen und sagt, dass die AKP all die Grundmauern der in 1923 gegründeten Republik zwar gestürzt hätte, aber nicht fähig sein würde, stattdessen ein Alternative dazu zu etablieren. TKP beteuert immer wieder, dass die einzige Alternative um das Land von der Finsternis raus zu holen und Millionen Werktätigen, die mittlerweile tief in der Misere stecken, zu retten ist die Gründung einer sozialistischen Republik. Hier ist ein Verfassungsentwurf, den die Partei schon 2007 der Öffentlichkeit präsentierte:
Vorlage – Oktober 2017
Einleitung
Es sind nun 39 Jahre her, dass die Putschverfassung vom 12. September in Kraft getreten ist. Wir diskutieren immer noch über die Abschaffung dieser Verfassung. In den letzten 39 Jahren wurden jedoch viele Änderungen an der Verfassung und den Gesetzen vorgenommen. In den Jahren 2010 und 2017 wurden zwei getrennte Referenden über die von der AKP-Regierung vorgeschlagene Verfassungsänderungen durchgeführt. Zudem gab es noch eine radikale Veränderung, wie das Präsidialsystem, das auch als mächtigere Präsidentschaft bezeichnet wird.
Jedoch debattiert die Türkei noch immer, um die Verfassung vom 12. September loszuwerden. Bei diesen Diskussionen wird beharrlich versucht die Tatsache zu verschleieren, dass die Verfassung vom 12. September eine konterrevolutionäre Verfassung ist.
In der Einleitung der von Kommunistischen Partei der Türkei im Jahr 2007 der Öffentlichkeit vorgestellte erste Ausgabe der Sozialistischen Verfassung lautete; „Im Mittelpunkt der Verfassung vom 12. September steht der Abbau der Rechte der Werktätigen sich zu organisieren, Aktiv werden in der Politik und die Freiheit für seine Rechnte zu kämpfen.“
Bis heute wurde dieser Kern bei jedem konkreten Schritt in Bezug auf die Verfassungsänderung essenziell nicht angetastet, stattdessen bewahrt und gestärkt. Dies ist der Hauptgrund, warum Verfassungsänderungen heute wieder auf der Tagesordnung stehen: Trotz ihres reaktionären Charakters entspricht die derzeitige Verfassung nicht in allen Punkten den Forderungen und Bedürfnissen der Kapitalistenklasse. Die Kapitalistenklasse will alle verfassungsrechtlichen Beschränkungen sowie überhaupt alles beseitigen, die ein Hindernis für ihre eigenen Interessen sein könnten.
Ein weiteres Bedürfnis des System des Kapitals und der AKP-Regierung besteht darin, die Definitionen von Säkularismus, Patriotismus und den Prinzipien des Sozialstaates in der Verfassung, auch wenn nur auf dem Papier, vollständig zu beseitigen. Sie sind bestrebt, eine Verfassungsordnung absolut zu machen, in der Aussagen über Säkularismus und Sozialstaat keinen Platz haben. Sie sind in einer schwierigen Situation. Sie sehen die Lösung in der Durchführung einer regellosen Marktwirtschaft, Legitimierung der Zusammenarbeit mit dem Imperialismus in aller Formen und den expansionistischen Tendenzen und, dass die Religion immer mehr Definitionsmacht im poilitischen und sozialen Leben gewinnt.
Ein weiterer Grund für die Wiederaufnahme der Debatten über Verfassungsänderungen in die Tagesordnung ist, dass die derzeitige Verfassung und das Rechtssystem nicht mehr funktionsfähig sind und ihre Legitimität verloren geht. Sie bringen die Verfassungsdebatten zur Tagesordnung, um die Ansicht und Wahrnehmung zu stärken, dass die Ordnung verbessert und in der Gesellschaft wirksam werden kann.
Jedoch hat die AKP-Regierung weder das Recht, noch die Kompetenz eine neue Verfassung zu erlassen. All ihre Taten diesbezüglich während ihrer 20-jährigen Amtszeit, zeigen genau das. Die AKP steht in der Türkei für einen destruktiven und konterrevolutionären Geist und nicht als Gründer und Erneuerer. Aus diesem Grund sollten die Debatten über die Änderung der Verfassung, die von der AKP auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, ohne zu zögern abgelehnt werden. Es ist offensichtlich, dass aus der AKP und dieser Initiative Nichts zugunsten der Arbeiterklasse hervorgehen wird.
Wir haben bereits erwähnt, dass die Ursache der Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten und Repression in der Türkei die Herrschaft des Kapitals und ihr System der Ausbeutung sind. Die Verfassung vom 12. September, die AKP-Regierung und das Präsidialsystem sind allesamt düstere Ergebnisse, die den Bedürfnissen dieser Ordnung entsprechen.
Unsere Antwort, auf die Verfassungsdebatten, die man mit der Begründung der Beendigung der Finsternis des 12. September lanciert hatte, gilt ebenso für die Verfassungsdebatten, die heute von der Regierung und der Opposition auf die Tagesordnung gesetzt wurden: Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit sind nur mit einer sozialistischen Verfassung möglich.
Der Ansprechpartner der sozialistischen Verfassung ist lediglich nur das werktätige Volk
ABSCHNITT EINS
HISTORISCHES ERBE
Die Republik Türkei als ein sozialistischer Staat wird das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen aller im Land lebenden Arbeiter*innen, Werktätigen, Bauer*innen und Intellektuellen aller Nationalitäten sein. Die sozialistische Republik wird das Erbe der sozialen Bewegungen, die schon immer die führende Kraft aller progressiven Durchbrüche waren und der Helden des Volkes, die in dieser Region seit Jahrhunderten entstanden sind, erben und sie an die zukünftigen Generationen tragen. Der Zerfall des Osmanischen Reiches durch die Imperialisten im ersten Weltkrieg ist eine der wichtigsten Entwicklungen in der gemeinsamen Geschichte der anatolischen Völker. Der Kampf gegen diese Entwicklung machte die Pläne der Imperialisten in kürzeste Zeit mit der Unterstützung der 1917 nach der Oktoberrevolution entstandene Sowjetunion zunichte. Die Grundsteine der Republik Türkei wurden in diesem Kampf gelegt. Eine der wichtigsten Glieder der historischen Erbe, die unsere Sozialistische Republik übernehmen wird, ist dieser Kampf und die Republik Türkei als Ergebnis dieses Kampfes. Die Republik Türkei, die die Macht der Arbeiter repräsentieren wird, wird das Produkt der historischen Abrechnung gegen die bürgerliche Klasse sein, die ihre Machtanspruch von Beginn des Kampfes an im Einklang mit ihren eigenen Klasseninteressen erklärt hat. Die Republik Türkei, die die Macht der Werktätigen repräsentieren wird, wird das Ergebnis der historischen Abrechnung mit der bürgerlichen Klasse sein, die von Anfang an ihre Herrschaft Richtung eigener Interessen angekündigt hatte. Die Republik Türkei wurde von der Kapitalistenklasse gegen die Arbeiterklasse instrumentalisiert, für imperialistische Plünderungen geöffnet und der Reaktion überlassen. Die im Jahr 1923 ausgerufene Republik verrät ihre eigenen Prinzipien in den Händen Kollaborateure und ausbeuterischer Kräfte. Die Idee der Republik wird als Folge des Umsturzes der Macht der Kollaborateure, Verräter und Ausbeuter durch den Kampf türkischer, kurdischer und Werktätigen aller anderen Ethnien sich neu erfinden und die Republik Türkei wird in ein respektiertes Land hin entwickelt, die die nationale Souveränität, Freiheit und Gleichheit in Ihre Fahne geschrieben hat. Die sozialistische Revolution hingegen, was einen radikalen Umbruch für diese Transformationen bedeutet, wird die politischen Bedingungen schaffen, die zur Umsetzung der sozialistischen Verfassung erforderlich sind.
ABSCHNITT ZWEI
GRUNDBESTIMMUNGEN
Artikel 1: Die Republik Türkei ist ein sozialistischer und souveräner Staat, der den gemeinsamen Willen der Arbeiter, Bauern und aller in der Türkei lebenden Werktätigen unabhängig von Sprache, Religion, Rasse und Geschlecht vertritt und ihre Interessen in Schutz nimmt.
Artikel 2: Jegliche Maßnahmen, Regelungen oder Anordnungen, die zur Ausbeutung von Menschen führen, sind untersagt. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die die Einhaltung dieser Regel sicherzustellen, gehören zu den Hauptaufgaben des Staates.
Artikel 3: Weder das politische Leben noch die Angelegenheiten des Staates dürfen ganz oder teilweise Bezug zu der Religion oder religiöse Regeln haben. Religiöser Glaube ist eine individuelle Entscheidung; Jedem Bürger steht es frei, an eine Religion zu glauben oder nicht an eine Religion zu glauben, sowie ob er sie (dies) öffentlich bekundet oder nicht.
Artikel 4: In der Republik Türkei, in der verschiedene Nationen und Völker frei zusammenleben, genießen alle Bürger*innen die gleichen Rechte unabhängig von ihrer ethnischen oder nationalen Herkunft. Beim Aufbau der Republik Türkei als souveräne sozialistische Staat und dem Aufbau und Schutz eines egalitären Gesellschaftssystems spielt keine Nation eine besondere Rolle oder hat eine besondere Verantwortung.
Artikel 5: Die Unantastbarkeit der Bestimmungen in den ersten vier Artikeln der Verfassung unterliegt der Garantie der organisierten Gesellschaft.
ABSCHNITT DREI
POLITISCHE STRUKTUR
Artikel 6: Die Regierungsform der Republik Türkei ist die sozialistische Demokratie. Die Arbeiterklasse ist durch die sozialen Organisationen direkt an der Macht beteiligt. Die Regierungsorgane erstrecken sich von Fabriken, Werkstätten, Büros, Bauernhöfen, Schulen und Kasernen nach oben. Örtliche Räte sind Instrumente, um alle Teile der Gesellschaft an der Regierung zu beteiligen.
Artikel 7: Der Staat und alle seine Organe üben ihre Tätigkeit im Rahmen eines Rechtssystems aus, das die Grundrechte und Freiheiten der Bürger garantiert und die Interessen der Werktätigen verteidigt. Alle staatlichen Organisationen, Institutionen und Beamten der Republik Türkei halten sich an das Rechtssystem und Verfassung. Sie dürfen keine Macht ausüben, die sich nicht aus Gesetzen und der Verfassung ergibt. Niemand genießt aufgrund seiner beruflichen Stellung rechtliche Immunität.
Artikel 8: Die Regierungsebenen in der Republik Türkei sowie alle Organisationen werden von unten nach oben durch freie Wahlen bestimmt. Alle Bürgen können über die politischen Parteien und soziale Organisationen Kandidaten für die Verwaltungsorgane nominieren und auch nominiert werden. Die Wähler haben das Recht, die Vertreter und Beamten, die sie in alle Organe gewählt haben, vor Ablauf ihrer Amtszeit abzuwählen. Die Ausübung dieses Rechts ist gesetzlich geregelt und gewährleistet. Wahlprozesse werden durch einschlägige Gesetze geregelt.
Artikel 9: Das höchste Gremium in Fragen der Legislative, Regierungsbildung und der Aufsicht der Exekutive ist die Oberste Versammlung. Die Oberste Versammlung arbeitet mit den örtlichen Machtorganen zusammen und bildet mit ihnen eine Einheit. Die Oberster Versammlung darf seine Aufgaben und Befugnisse in den Bereichen Innen- und Außenpolitik, Verteidigung, Bildung und Gesundheit, zentrale Planung, Außenhandel und Vorbereitung des Zentralhaushalts nicht an andere Organe delegieren. Die Oberster Versammlung wird für zwei Jahre und bei einstufigen Wahlen gewählt, an denen alle Wähler*innen teilnehmen können. Bei den Wahlen zur Obersten Versammlung ist jede Stadt ein Wahlkreis. Wie viele Vertreter aus jeder Stadt in der Obersten Versammlung vertreten sein werden, hängt von der Anzahl der Bevölkerung im jeweiligen Ort ab.
Artikel 10: Der Präsident der Obersten Versammlung leitet die Sitzungen und vertritt die Versammlung im In- und Ausland. Der Präsident der Obersten Versammlung wird in der ersten Sitzung vom Rat für zwei Jahre gewählt.
Artikel 11: Der Ministerrat ist als Vorstand für die täglichen exekutiv Aktivitäten des Staates auf höchster Ebene verantwortlich. Der Ministerrat wird aus den Mitgliedern des Obersten Rates gebildet und gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Artikel 12: Der Präsident ist Vorsitzender des Ministerrates. Der Präsident ist der höchste Vertreter der Republik Türkei im In- und Ausland. In der ersten Sitzung nach der Wahl des Präsidenten der Obersten Versammlung wird er von der Obersten Versammlung für zwei Jahre gewählt.
Artikel 13: Wahlverfahren und Verantwortlichkeiten des Präsidenten der Obersten Versammlung, des Ministerrates und des Staatspräsidenten werden durch die entsprechenden Gesetze geregelt.
Artikel 14: Gemeinde- und Dorfräte sind gesellschaftliche Organisationen, an denen alle Bürger*innen beteiligt sind. Alle Bürger*innen, die das Stimm- und Wahlrecht haben, sind Mitglieder der Gemeinde- und Dorfräte. Gemeinde- und Dorfräte bieten den Bürger*innen die Möglichkeit für die Partizipation an dem gesellschaftlichen Leben. Sie übernehmen gemeinsam mit anderen staatlichen Organen die Verantwortung für die Schaffung günstige Bedingungen für die ganzheitliche Entwicklung der Bürger*innen. Sie stellen sicher, dass die Bürger*Innen in ständiger Kommunikation, Interaktion und Aufsicht mit der Arbeit der Obersten Versammlung und aller staatlichen Organe stehen. Gemeinde- und Dorfräte tragen dazu bei, die gesamte Bevölkerung in ihren Zuständigkeitsbereichen mit sozialen Diensten zu versorgen, und prüfen, ob der in der Verfassung festgelegte Gleichheitsgrundsatz erfüllt wird. Sie bereiten Vorschläge und Interpellation für die Arbeit des Obersten Rates vor und beaufsichtigen deren Entscheidungen. Die Bezirks- und Dorfräte wählen alle zwei Jahre einen Ausschuss, der die Arbeit steuert, ihre Vertreter im Gemeinderat und unabhängigen Gerichtsmitglieder wählen, die an den ihnen betreffenden Prozessen zusammen mit ihnen arbeiten werden. Gemeinde- und Dorfräte treffen sich mindestens alle drei Monate.
Artikel 15: Betriebsräte sind die Gremien, die es allen an einem bestimmten Arbeitsplatz tätigen Arbeiter ermöglichen, am Produktionsprozess teilzunehmen, Probleme am Arbeitsplatz, in der Region und in den Ländern zu erörtern und Teil des Leitungs- und Entscheidungsprozesses zu werden. Die Betriebsräte erarbeiten Empfehlungen und stellen den obersten staatlichen Stellen Vorschläge vor und folgen den von ihnen getroffenen Beschlüssen. Alle Angestellten und Student*innen an Universitäten und Hochschulen, alle Offiziere und Soldaten in Militäreinheiten, alle Landwirte und Landarbeiter*innen auf Farmen wählen auf die gleiche Weise ihre eigenen Komitees.
Artikel 16: Die Bezirksräte zielen darauf ab, alle sozialen Organisationen in die Entscheidungsprozesse in den Bezirken einzubeziehen und im Einklang miteinander zu arbeiten. Stadtbezirksräte bieten den Bürgern die Möglichkeit, in das gesellschaftliche Leben einzugreifen, übernimmt gemeinsam mit anderen staatlichen Organe die Verantwortung für die Schaffung günstiger Bedingungen für die ganzheitliche Entwicklung der Bürger*innen, Sie stellen sicher, dass die Bürger in ständiger Kommunikation, Interaktion und Aufsicht mit allen staatlichen Stellen und der Zusammenarbeit mit der Obersten Versammlung stehen. Die Bezirksräte tragen dazu bei, die gesamte Bevölkerung in ihren Zuständigkeitsbereichen mit sozialen Dienste zu versorgen, und prüfen, ob der in der Verfassung festgelegte Gleichheitsgrundsatz erfüllt wird, Sie bereiteten Vorschläge und Interpellation für die Arbeit der Obersten Versammlung vor und beaufsichtigen deren Entscheidungen. Die Bezirksräte bestehen aus Vertretern, die von den Gemeinderäten, Dorfräten und der Betriebsräte in jeweiligen Bezirk für zwei Jahre gewählt werden.
Artikel 17: Die Stadträte bieten den Bürgern die Möglichkeit, in das gesellschaftliche Leben einzugreifen, gemeinsam mit anderen staatlichen Stellen Verantwortung zu übernehmen, um ein angemessenes Umfeld für die ganzheitliche Entwicklung der Bürger zu schaffen, und ein kontinuierliches Verhältnis von Kommunikation, Interaktion und Kontrolle mit allen staatlichen Stellen und der Arbeit der obersten Versammlung sicherzustellen. Die Stadträte stellen sicher, dass die gesamte in ihrem Verantwortungsbereich lebende Bevölkerung mit sozialen Diensten versorgt wird, prüfen, ob der in der Verfassung festgelegte Grundsatz der Gleichstellung erfüllt ist, bereitet Vorschläge und Interpellation für die Arbeit der Obersten Versammlung vor und beaufsichtigen deren Entscheidungen. Stadträte sorgen für die Harmonie zwischen den Entscheidungen und Umsetzung dieser Entscheidungen der Bezirksräte in derselben Stadt und beobachten, ob die der Stadt zugewiesenen Ressourcen im Interesse der Gesellschaft gleichberechtigt eingesetzt werden. Stadträte bestehen aus Vertretern, die von den Bezirksräten dieser Stadt für zwei Jahre gewählt werden.
Artikel 18: Die Vertreter, die in die Obersten Versammlung der Republik Türkei und in andere Örtliche Räte gewählt wurden, setzen ihre Arbeit oder ihre Ausbildung fort, aufgrund der Notwendigkeit, die Verbindungen zwischen Produktions- und Entscheidungsmechanismen unmittelbar herzustellen, Die gewählten Vertreter der Obersten Versammlung oder andere Gremien erhalten kein zusätzliches Gehalt oder sonstige Entschädigung.
Artikel 19: Es wird verhindert, dass die Verwaltungsmechanismen samt ihren Bediensteten sich den Werktätigen entfremden und die Interessen der Gesellschaft missachten. Es werden gesellschaftlich kontrollierte Kommunikationsmechanismen etabliert, um sicherzustellen, dass diejenigen, die in der staatlichen Organisation Führungsaufgaben wahrnehmen, regelmäßig über die Bedürfnisse und Probleme aller sozialen Organisationen informiert sind, Die Möglichkeiten, die den Regierungsverantwortlichen zur Erfüllung ihrer Aufgaben geboten werden, muss transparent sein, dass es für die Gesellschaft sichtbar und kontrollierbar, unabhängig von der Individualität ist und dazu beiträgt, dass das kollektive Arbeitsbewusstsein lebendig bleibt.
ABSCHNITT VIER
WIRTSCHAFTLICHE STRUKTUR
Artikel 20: Der Hauptzweck wirtschaftlicher Tätigkeiten besteht darin, den Wohlstand der ganzen Gesellschaft zu gewährleisten und die Lebensbedingungen der Bürger von Tag zu Tag zu verbessern.
Artikel 21: Die totale Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln, das die Hauptursache der Ungleichheiten in der Gesellschaft ist, im Rahmen eines bestimmten Programmes bildet die Hauptorientierung der Wirtschaftspolitik.Im Prozess der Beseitigung aller Arten jenseits des öffentlichen Eigentums an Produktionsmitteln, werden notwendige Maßnahmen getroffen, um die Kontinuität der Produktion zu gewährleisten und die politische und ideologische Initiative der Arbeiterklasse als Hauptmotor dieses Prozesses sicherzustellen. Unter Bedingungen, unter denen die Koexistenz verschiedener Eigentumsformen unerlässlich sein werden, wird den sozialistischen Elementen der Wirtschaft mit Hilfe der Gesetze und politischen Maßnahmen eine vorrangige Stellung geräumt.
Artikel 22: Unterstellung aller wirtschatlichen Aktivitäten der öffentlichen Aufsicht ist essentiell.Es werden administrativ, ideologisch und wirtschaftlich effektive Maßnahmen gegen Verschwendung der öffentlichen Ressourcen, Korruption, Machtmissbrauch, Desorganisation und Trägheit ergriffen. In diesem Sinne werden rechtliche Vorkehrungen getroffen und die kontinuierliche Aktualisierung dieser Vorkehrungen beachtet.
Artikel 23: Alle wirtschaftlichen Aktivitäten und die wirtschatliche Entwicklung werden zentral geplant. Die Planung zielt darauf ab, Klassenwidersprüche zu beseitigen, Kongruenz aller Elemente der Wirtschaft zu gewährleisten, die Unabhängigkeit des Landes zu sichern und die Produktion im Interesse der Gesellschaft und ohne Naturschäden zu realisieren. Die Planung erfogt beginnend von unten, mit der Entwicklung der Initiantive der Werktätigen und mit Entscheidungsmechanismen im Produktionsprozess, die eine gemeinsames und partizipatives Merkmal erreichen. Während des gesamten Planungsprozesses wird der Nutzung und Entwicklung des wissenschaftlichen und technologischen Wissensbestands der Menschheit zum Nutzen der Gesellschaft Vorrang eingeräumt.
Artikel 24: Es wird ein Vorstoß im Wachstum organisiert, das sich auf die eigenen und im Land reichlich vorhandenen Ressourcen wie Bodenschätze, Ackerflächen, Energie und qualifizierte Arbeitskräfte stützt, und die außenwirtschaftliche Abhängigkeit des Landes wird beendet. Die wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Ländern werden unter Berücksichtigung des gegenseitigen Nutzens, und unter Wahrung der Unabhängigkeit des Landes und öffentlicher Interessen beibehalten. Die Unabhängigkeit der Wirtschaft wird durch ihren sozialistischen Charakter und ihre Loslösung vom Imperialismus erreicht. Es werden keine Abkommen mit imperialistischen Länder unterzeichnet, die mit Schuldenlast auf den Rücken der Werktätigen verbunden sind und die Unahängigkeit des Landes gefährden.
Artikel 25: Banken, Versicherungsfirmen und sonstige Finanzunternehmen wirken als öffentliche Einrichtungen. Außenhandel ist ausschließlich Hoheitsgebiet des Staates.
Artikel 26: Der gesamte durch wirtschaftliche Tätigkeiten erworbenes Reichtum wird, nach dem Abzug des für die gesellschaftlichen Bedürfnisse erforderlichen Betrags den Werktätigen als Lohn zurückgegeben. Es wird darauf geachtet, dass jede*r Bürger*in, der/die in der Lage ist zu arbeiten, mit seiner Arbeit, die seinen Fähigkeiten entsprechen, an der gesellaschaftlichen Produktion teilnimmt und dass jeder Beitrag mit einem entsprechenden Gegenwert belohnt wird.
Artikel 27: Die Verkürzung der Arbeitszeit ist eine Voraussetzung der ganzheitlichen Entwicklung der Menschen und eines der Hauptziele der Gesellschaft. Die Arbeitszeit darf eine maximale Zeit von 35 Wochenstunden nicht überschreiten. Eines der weiteren angestrebten Hauptziele ist es, den Einsatz der körperlichen Arbeit zu reduzieren und das geistige Produktionspotenzial aller Werktätigen zu aktivieren. Durch den Einsatz moderner Techniken in allen Bereichen der gesellschaftlichen Produktion wird gewährleistet, dass die unter inhumanen Bedingungen ausgeführten Arbeiten von Maschinen übernommen werden.
Artikel 28: Schaffung von Arbeitsplätzen und Arbeitsplatzsicherheit für jede*n Bürger*in im arbeitsfähigen Alter gehört zu den grundlegenden Pflichten des Staates. Der Staat kann diese Grundrechte weder aufheben, noch die dazu führende Umstände tolerieren.
Artikel 29: Arbeitsunfähige Bürger*innen, ältere Menschen und Rentner*innen stehen grundsätzlich unter dem Schutz des Staates. Diesen Bürgern wird eine menschenwürdiger Lebensstandard und Chancengleichheit garantiert.
Artikel 30: Jede*r Bürger*in, der/die arbeitet, indem er/sie die gesellschaftlichen Rollen erfüllt, zu denen er/sie sich verpflichtet, hat das Recht auf Erholungszeit/Urlaub. Diesen Anspruch allen zugänglich zu machen, gehört zu den Aufgaben des Staates und der gesellschaftlichen Produktionseinheiten. Die Dauer und Art des Urlaubes werden im Rahmen sozialer Bedürfnisse und Möglichkeiten festgelegt.
Artikel 31: Der Beitritt zu Gewerkschaften und das Recht auf Streik wird für alle Arbeitnehmer*innen gesetzlich garantiert. Die Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben sind befugt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und neue Freizeit- , Kultur- und Sportmöglichkeiten zu organisieren bzw. diese zu erweitern.
Artikel 32: Im Produktionsprozess werden alle Maßnahmen ergriffen, um einer Entfremdung zwischen dem Arbeitnehmer und seiner Arbeit bzw. das von ihm erschaffene Produkt vorzubeugen.
Artikel 33: Landarbeiter schließen sich in Kollektivbetrieben als freie Landwirte und in staatlichen Unternehmen als Landarbeiter zusammen. In der landwirtschaftlichen Produktion, deren außenwirtschaftliche Unabhängigkeit angestrebt ist, wird sichergestellt, dass Kollektivbetriebe Formen finden, die mit dem öffentlichen Eigentum vereinbar sind und diesem nicht widersprechen. Es ist eine Zwangsläufigkeit, jegliche Art von Faktoren zu bekämpfen, die das Grundeigentum fördern.
Artikel 34: Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit dem Ziel geplant und umgesetzt, die Entwicklungsgefälle zwischen Stadt und Land abzubauen.
ABSCHNITT FÜNF
GRUNDRECHTE UND FREIHEITEN
Artikel 35: Alle Bürger*innen der Republik Türkei sind, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Rasse oder Sprache, Geschlecht, sexueller Orientierung, Bildung, Religion, Beruf oder Aufgabe, vor dem Gesetzt gleich.
Artikel 36: In der Republik Türkei sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Damit geschlechtsspezifische Unterschiede keine Diskriminierung zur Folge haben, werden wirtschaftliche, politische, ideologische und kulturelle Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen umfassen die materielle und moralische Unterstützung, die Frauen den gleichen Zugang wie Männer zu beruflicher und kultureller Bildung sicherstellt, die im Berufswesen, bei Aufstiegsmöglichkeiten, bei sozialen, politischen und kulturellen Aktivitäten eine Chencengleichheit für Männer und Frauen gewährleistet und die einerseits eine Verlängerung der Urlaubsdauer im Mutteschutz und andererseits eine Verkürzung der Arbeitszeit vorsieht, damit Mütter und Schwangere vom Arbeits- und Gesellschaftsleben nicht ausgeschlossen werden.
Artikel 37: In der Republik Türkei darf nationale oder ethnische Herkunft in keiner Weise der Grund für ein Privileg oder eine Benachtiligung sein. Das Zusammenleben in den Landesgrenzen der Republik Türkei und die Sicherstellung der gleichberechtigten Entwicklung aller Regionen ist das Hauptziel. In Übereinstimmung mit diesem Ziel ist der Staat dafür verantwortlich, alle Bürger*innen in einem internationalistischen und patriotischen Geist auszubilden, lebende Sprachen zu schützen und zu unterrichten, das Recht auf Bildung und Ausbildung in diesen Sprachen zu gewährleisten und den kulturellen Reichtum zu fördern.
Artikel 38: Jede*r Bürger*in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht darauf, auf allen Verwaltungsebenen zu wählen und gewählt zu werden.
Artikel 39: Die Republik Türkei verbürgt jedem*r Bürger*in die freie Meinungsäußerung, das Recht auf Propaganda und die Freiheit, sich zu organisieren. Da Ideen wie direkte oder indirekte Rechtfertigung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, Kriegshetzerei, Religionsmissbrauch, Rassismus und Faschismus die freie Entfaltung der Gesellschaft hindern, sind von Propagandarecht und Organisationsfreiheit ausgeschlossen.
Artikel 40: Zur Verwirklichung der Grundrechte werden die Möglichkeiten für schriftliche und visuelle Kommunikation, Versammlung und Demonstration zur nutzung aller gesellschaftlichen Organisationen gegeben.
Artikel 41: Jede*r Bürger*in der Republik Türkei hat das Recht auf Arbeit. Alle Bürger*innen erhalten für ihre Leistung einen Lohn, der nie unter einen stäätlich festgestellten Mindestlohn liegen darf. Alle Bürger*innen können den Beruf und den Arbeitsplatz entsprechend Ihren Fähigkeiten und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gesellschaft, frei wählen. Dieses Recht wird durch die kontinuierliche Entwicklung des sozialistischen Wirtschaftssystems garantiert.
Artikel 42: Die Reisefreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Schutz der Privatsphäre aller Bürger*innen der Republik Türkei wird durch den Staat gesichert.
Artikel 43: Den Personen, die während einem Verhör oder Verfolgung unter staatlicher Obhut liegen, dürfen nicht physischer oder moralischer Druck geübt werden.Niemand darf unter keinen Umständen der Folter unterworfen werden. Niemand darf ohne Gerichtsbeschluss oder Haftbefehl festgenommen werden, mit Ausnahme der Fälle, die in den Gesetzen als „auf frischer Tat betroffen“ definiert wurden.
Artikel 44: Die Todesstrafe gilt in keinem Fall.
ABSCHNITT SECHS
RECHTSSYSTEM UND GERICHTE
Artikel 45: Die Justiz arbeitet mit dem Namen organisierten Volk und in seinem Namen mit Gerichten, deren Verfahrensweise und Grundsätze gesetzlich festgelegt sind. Die Nachbarschafts- und Dorfräte bilden die Grundlage der Justiz. Die Gerichte werden sowohl mit aus diesen Gremien ernannten Bürger*innen, als auch mit Berufsrichtern besetzt. Die Ernennung der Richter und der Bürger*innen ist gesetzlich festgelegt.
Artikel 46: Das höchste Gremium der Gerichte, deren Einrichtung gesetzlich festgelegt wird, ist der Oberste Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof ist die Instanz, die die Beschlüsse der Gerichte, die innerhalb der Grenzen der Republik Türkei verfahren, nachprüft und ihre Tätigkeiten überwacht. Er repräsentiert die Einheit des Justizsystems, die Wahl und die Arbeit seiner Mitglieder sind gesetzlich festgelegt und seine Unabhängigkeit wird vom Staat garantiert. Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sind endgültig.
Artikel 47: Die Richter sind unabhängig. Sie sind bei Erfüllung Ihrer Aufgabe ausschließlich vom Gesetz abhängig. Der Staat ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die Interventionen in die Unabhängigkeit der Richter*innen unterbinden.
Artikel 48: Die Straf- und Vollzugsgesetze beinhalten die Politik der Rehabilitation der straffälligen Bürger*innen, ohne zu ignorieren, dass die Gesellschaft gegen Verbrechen geschützt werden muss, da die Gründe für die Straffälligkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen liegen
Artikel 49: Die Generalstaatsanwaltschaft ist die Instanz, die die Einhaltung der Gesetze durch alle Personen, die innerhalb der Grenzen der Republik Türkei leben, überwacht. Die Staatsanwaltschaft besteht aus vertikal organisierten Staatsanwälten, die an die Staatsanwaltschaft gebunden sind. Die Verfahrensweise der Generalstaatsanwaltschaft ist gesetzlich festgelegt. Die Staatsanwälte üben ihre Aufgaben unabhängig aus und werden ausschließlich von der Generalstaatsanwaltschaft überwacht.
Artikel 50: Das Recht auf Verteidigung wird ab dem Zeitpunkt der Anklage vom Staat garantiert. Der Prozess ist in allen Phasen offen. Ein Prozess unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur mit der Zustimmung des Angeklagten oder des Opfers möglich, um die Persönlichkeitsrechte des Opfers oder des Angeklagten zu schützen.
ABSCHNITT SIEBEN
AUSSENPOLITIK UND VERTEIDIGUNG
Artikel-51: Die Republik Türkei darf weder Mitglied noch ein Teil der militärischen, wirtschaftlichen, finanziellen, kulturellen und politischen Organisationen des Imperialismus werden, noch mit ihnen gemeinsam agieren.
Artikel 52: Die Republik Türkei beteiligt sich in allen auf Gleichberechtigung, auf gegenseitige Interessenwahrung und dem Frieden dienenden internationalen Organisationen. Die Republik Türkei setzt sich aktiv dafür ein, dass diese Organisationen dazu dienen, die internationalen Beziehungen zu verbessern, den Aktionsradius der imperialistischen Länder einzuengen sowie die internationale Reaktion zu bekämpfen.
Artikel 53: Die Republik Türkei ist solidarisch mit allen menschengerechten, antiimperialistischen, revolutionären und sozialistischen Regierungen. Die Republik Türkei unterstützt führend die Bildung von regionalen/internationalen Bündnissen zum Ziele, die Macht und die Aktivitäten des Imperialismus zurückzudrängen und letzlich ganz zu eliminieren.
Artikel 54: Notwendige Massnahmen werden ergriffen, um das internationalistische und patriotische Bewusstsein jedes Bürgers zu fördern und lebendig zu halten.
Artikel 55: Menschen, die wegen ihrer kommunistischen, sozialistischen, antiimperialistischen, antifaschistischen, kriegsfeindlichen Meinungen gezwungen waren ihre Länder zu verlassen, stehen unter der Garantie der Republik Türkei.
Artikel 56: Verteidigungs- und Sicherheitsdienste sind nach folgenden Grundsätzen organisiert:
- a) grundlegende Verteidigungskomponente der Republik Türkei sind die Streitkräfte.
- b) Die Streitkräfte stehen im Dienst der Gesellschaft. Die Streitkräfte werden daran gehindert, sich von der Gesellschaft zu distanzieren und ein Kastensystem einzunehmen. Die Streitkräfte beteiligen sich in Friedenszeiten am Produktionsprozess.
- c) Der Militärdienst ist die Pflicht von Männern und Frauen also aller Bürger der Republik Türkei. Die Dauer und Form des Militärdienstes wird nach Stand der internationalen Beziehungen bestimmt.
- d) Die Streitkräfte passen sich durch zeitgemässen Organisationsstrukturen den technologischen Entwicklungen an. Sie ergreift alle nötigen Massnahmen zur Stärkung der Verteidigungskräfte der Republik Türkei. Der nationale Charakter der Rüstungsindustrie wird hervorgehoben und penibvel beachtet.
- e) Das einzige Gremium, das Kriegszustand ausrufen kann, ist der Oberster Rat.
- f) Im Falle eines Angriffs eines anderen Landes wird das gesamte politische, organisatorische, wirtschaftliche und menschliche Potenzial des Landes mobilisiert und der Krieg unter Beteiligung der gesamten Bevölkerung in einen revolutionären und patriotischen Krieg verwandelt.
- g) Innerhalb der Streitkräfte werden in hierarchischen Beziehungen demokratische Normen festgelegt, Disziplin und Ordnung werden mithilfe kultureller und ideologischer Bildungsprozesse gewährt. Das feste Personal der Streitkräfte wird nicht nur militärisch geschult, sondern auch als aufgeklärte Bürger erzogen, die die Gesellschaft benötigt.
- h) Die Angehörige der Streitkräfte haben alle politischen und sozialen Rechte, die auch allen Bürgern eingeräumt werden, einschliesslich des passiven und aktiven Wahlrechts.
- i) Der patriotische und internationalistische Charakter der Streitkräfte wird erhalten und gestärkt.
- j) Die Verteidigungs- und Aussenpolitik der Republik Türkei, wird fern von militaristischen Ideologien und Tendenzen bestimmt. Der Kampf für Weltfrieden und allgemeine Abrüstung wird auf eine Weise fortgesetzt, die die Sicherheit des Landes nicht gefährdet.
- k) Es wird sichergestellt, dass Organisationen der inneren Sicherheit nach den Idealen des Sozialismus reguliert und transparent unter der Kontrolle des werktätigen Volkes sind.
- l) Die innere Sicherheit wird von der innerhalb der Streitkräfte eingerichteten Volksmiliz gewährleistet. Volksmilizen arbeiten mit allen, angefangen bei den Gemeinde- und Dorfräten, lokalen Regierungsorganisationen zusammen, und schützen die Gesellschaft sowie die gesellschaftliche Ordnung zusammen mit gesellschaftlichen Organisationen.
ABSCHNITT ACHT
GESELLSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG UND KULTUR
Artikel 57: Der Mensch ist die Summe seiner ideologischen, kulturellen und physischen Existenz. Gesellschaft und Staat sind verantwortlich für die harmonische, gesunde und vollständige Entwicklung dieses Ganzen.
Artikel 58: Bereiche wie Bildung, Massenkommunikation, politisches und kulturelles Leben, Gesundheit und sportliche Aktivitäten müssen unzertrennlich als Ganzes betrachtet werden, so dass die Einzelnen sich im kollektiven Bewusstsein gemeinsam ausdrücken und als Personen entwickeln können, die an die Gleichheit, Geschwisterlichkeit der Menschen und aller Nationen glauben.
Artikel 59: Bildung wird im Interesse der Gesellschaft als kostenloser öffentlicher Dienst in jeder Phase neu organisiert. Wer möchte, setzt seine Ausbildung bis zur letzten Stufe fort, sofern er die wissenschaftlichen Erfolgskriterien erfüllt. Bildungschancen werden allen sozialen Segmenten gleichermassen angeboten, und es werden auch besondere Massnahmen ergriffen, um Ungleichheiten zu vermeiden, die beim Zugang zur Bildung auftreten können.
Artikel 60: Neben der Umwandlung von Bildung in eine wissenschaftliche Aktivität, die menschliche Talente und kreative Fähigkeiten offenbaren und entwickeln soll, wird gleichzeitig sichergestellt, dass sie die Funktion erfüllt, den Kampf für eine ausbeutungsfreie und klassenlose Welt in wissenschaftlicher und moralischer Hinsicht zu unterstützen.
Artikel 61: Jeder wird auf dem Gebiet ausgebildet, das er möchte, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gesellschaft.
Artikel 62: In der Bildungspolitik haben alle Elemente der relevanten Institutionen eine Mitspracherecht. Lehrer, Schüler, Eltern und Servicemitarbeiter in Bildungseinrichtungen beteiligen sich über separate sowie gemeinsame Organisationen an der Formung der Bildungspolitik.
Artikel 63: Bildung in der Muttersprache unterliegt der Garantie des Staates. Zu den Zielen des Bildungssystems gehört es, dass die in unserem Land und in unserer Region lebenden Völker die Sprachen und Kulturen des anderen näher kennenlernen.
Artikel 64: Der Fremdsprachenunterricht wird nach einem Ansatz durchgeführt, der darauf abzielt, von der kulturellen und wissenschaftlichen Errungenschaften der Menschheit so weit wie möglich zu profitieren und die Geschwisterlichkeit zwischen den Völkern zu stärken.
Artikel 65: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen nicht als Arbeiter beschäftigt werden oder arbeiten, die nicht Teil des Bildungsprozesses sind.
Artikel 66: Zu den Hauptaufgaben der Gesellschaft gehört, dass kein einziger Analphabet mehr übrig ist. Die Grundbildung beträgt 12 Jahre und ist für alle Bürger: innen obligatorisch.
Artikel 67: Der Staat bietet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen jegliche Möglichkeiten für Menschen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ohne Altersgrenze zu entwickeln.
Artikel 68: Ein einheitliches Sozialversicherungssystem wird eingerichtet, dass alle Bürger: innen und vollständig auf humanitäre Bedürfnisse eingeht.
Artikel 69: Gesund sein ist ein grundlegendes Menschenrecht und es ist wichtig, allen Menschen gleichermassen und kostenlos Gesundheitsdienste anzubieten. In diesem Rahmen fungieren alle Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen als gesellschaftliche Einrichtungen. Die Kosten für Medizin und Behandlung werden vollständig vom Staat übernommen. Die Beseitigung aller Arten von Faktoren, die die menschliche Gesundheit schädigen, ist eine der Hauptaufgaben des Staates, wird aber gleichzeitig als sozialer Kampf verstanden. Des Weiteren werden Präventivmedizin und stufenweise Gesundheitsdienst Angebote erweitert.
Artikel 70: Menschen haben das Recht, an Orten zu leben, an denen sie sich moralisch und körperlich reproduzieren können. Nach diesem Anrecht werden allen Bürgern : innen der Republik Türkei bedarfsgerechte Wohnraum zur Verfügung gestellt. Es werden alle möglichen Vorkehrungen getroffen, damit die Häuser Erdbeben- und Überschwemmungsicher und anderen Naturereignissen gewachsen gebaut werden, oder durch Vorkehrungen diese Eigenschaften aufweisen. Heizung, Strom und Wasser werden in den Wohnungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Artikel 71: Es ist notwendig, die Unterschiede und Widersprüche zwischen Männern und Frauen in Bezug auf soziale Aktivitäten und gesellschaftliche Rollen zu beseitigen, die sich im historischen Prozess herausgebildet haben. Der Kampf für die Um- und Durchsetzung in allen Lebensbereichen der durch die – dieser Notwendigkeit entsprungenen – Gesetze garantierten Rechte der Frauen zu erzielen und sich gegen die erniedrigenden Rollen von Frauen durch Sexualität oder jede Art von Diskriminierung zu stellen, liegt in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft.
Artikel 72: Die Arbeitsteilung aufgrund der geschlechtsspezifischen Unterschiede, die die Abhängigkeit der Frauen von Hausarbeit und Kinderbetreuung verursacht, wird in all ihren sozialen und ideologischen Aspekten aufgelöst. In dieser Richtung werden Belastungen wie Verpflegungung, Reinigung und Kinderbetreuung von der gesamten Gesellschaft übernommen, indem alle Arten von kollektiven Möglichkeiten mobilisiert werden.
Artikel 73: Frauen werden ermutigt, effektiv und umfassend am politischen und kulturellen Leben teilzunehmen, und werden alle Arten von organisatorischen Möglichkeiten zur Erreichung dıeses Ziels geschaffen.
Artikel 74: Die Umwandlung der Familie in eine freiwillige Vereinigung auf der Grundlage der Liebe ist nicht nur ein Ziel an sich, sondern auch wichtig für die Verbesserung der Rechte der Frauen, und dieses Problem wird sowohl als Gegenstand gesetzlicher als auch sozialer und kultureller Kampfes behandelt.
Artikel 75: Die Betreuung, Ernährung, Entwicklung und Erziehung von Kindern als gesunde Individuen, unterliegt der staatlichen Garantie.
Artikel 76: Junge Menschen werden ermutigt, ab dem frühestmöglichen Alter am gesamten gesellschaftlichen Leben, an politischen Entscheidungsprozessen sowie an der kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Produktion teilzunehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, mit anderen Bürgern in den Bildungs- oder Sportinstitutionen, zu denen sie gehören, in ihren Orten und Gemeinden die gleichen Rechte und Pflichten zu haben. Es ist eine soziale Pflicht, die kreative Energie junger Menschen freizusetzen, indem die Jugend in allen Bereichen von jeglichem Druck befreit werden.
Artikel 77: Ältere Menschen können nicht von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen und allein und ohne Unterstützung gelassen werden. Alle notwendigen materiellen und moralischen Voraussetzungen werden geschaffen, ermutigt und unterstützt, damit ältere Menschen als gleichberechtigte und gut betreute Bürger an öffentlichem Leben der Gesellschaft teilnehmen können.
Artikel 78: Für die Bürger*innen mit Behinderung werden die Zugangsvoraussetzungen zu Bildungs- und Produktionsprozesse sowie ihre Teilnahme am politischen und sozialen Leben ständig verbessert. Entscheidungen bezüglich der Vorschriften für die Bürger*innen mit Behinderung werden gemeinsam mit ihren Organisationen getroffen.
Artikel 79: Kunst ist einer der wichtigsten Bereiche, die zur Schaffung der neuen Gesellschaft und zur freien Entwicklung des neuen Menschen beitragen. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, sich als Kreativer sowie als Nutznießer mit Kunst zu beschäftigen. Es liegt in der Verantwortung der Gesellschaft und des Staates, die Inanspruchnahme dieses Rechts sicherzustellen.
Artikel 80: Die Befreiung der künstlerischen Kreativität ist eines der Hauptziele. Die Behandlung von Kunst und Kunstprodukten als Ware wird verhindert. Alle notwendigen Massnahmen werden ergriffen, um Kunst in einer freien Umgebung zu sozialisieren, Kunstarbeiter zu organisieren und alle Hindernisse zu beseitigen, die verhindern, dass Kunst Menschen erreicht.
Artikel 81: Es wird sichergestellt, dass die Künstler:innen die ihnen zugewiesenen sozialen Möglichkeiten organisiert und kollektiv nutzen können. Es ist eine Pflicht, dass der Staat die Entwicklung neuer und unterschiedlicher Schöpfungsstile und -techniken in der künstlerischen Produktion unterstützt.
Artikel 82: Gesetzliche Regelungen in Form von Zensur können nicht gegen Kunstprodukte angewendet werden. Der Kampf gegen Zensurtendenzen wird unterstützt, wenn sie einen sozialen Charakter haben und auf ideologischen Zwanghaftigkeit und Vorurteilen beruhen.
Artikel 83: Der Staat ergreift die notwendigen Maßnahmen, um das von der Menschheit in der Geographie unseres Landes geschaffene kulturelle und historische Erbe zu schützen und allen Menschen zugänglich zu machen.
Artikel 84: Die Wissenschaft und wissenschaftliche Aktivitäten spielen eine grundlegende Rolle an der Entwicklung der Menschen und des Fortschritt der Gesellschaft. Alle wissentschaftliche Aktivitäten werden zum Nutzen der Gesellschaft getätigt.
Artikel 85: Die Errungenschaften und Produkte, die sich aus der Arbeit von Wissenschaftlern ergeben, sind das gemeinsame Eigentum der gesamten Menschheit und bilden die Grundlage für die in diesem Bereich zu treffenden Vorschriften.
Artikel 86: Sportmöglichkeiten werden vom Staat für Menschen jeden Alters, Geschlechts, Berufs und Regionen gleichermassen angeboten.
Artikel 87: Ziel ist es, Sport als der Gesundheit, dem Spaß und der Solidarität dienlich zu begreifen und nicht als destruktives, feindliches Wettbewerb. Professionelle Ausübung von Sport wird untersagt.
Artikel 88: Anstatt Sport auf private Räume zu beschränken, wird er auf Arbeitsplätze, Schulen und auf alle Wohngebiete ausgedehnt. Grosse Massen werden ermutigt, die Position des passiven Zuschauens zu verlassen.
Artikel 89: In der Republik Türkei hat jeder Bürger den Glaubens- und Gebetsfreiheit. Keine Institution oder Person kann moralischen Druck auf andere Menschen ausüben.
Artikel 90: Politisierung der Religion und Versuche, durch religiöse Regeln das gesellschaftliche Leben zu regulieren, werden verhindert. Die religiösen Überzeugungen der Bürger darf in kein offizielles Dokument aufgenommen werden.
Artikel 91: Umwelt- und Kulturwerte werden vor Kommodifizierung bewahrt und vom Staat geschützt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Rahmen werden gesetzliche Regelungen mit strengen Sanktionen gegen die Zerstörung von Wäldern, Küsten, natürlichen und historischen Reichtümern eingeführt.
Artikel 92: Bei der Entwicklung und Umsetzung von Politiken in Bezug auf Industrialisierung und Urbanisierung wird der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit priorisiert. Es wird sichergestellt, dass die relevanten Gemeinschaften zusammen mit der gesamten Gesellschaft auf organisierter Weise an der Festlegung und Umsetzung der Umweltpolitik teilnehmen.
Artikel 93: Der städtische Verkehr wird als kostenlose öffentliche Dienstleistung auf der Grundlage des öffentlichen Verkehrs geregelt. Durch die Reduzierung der Rolle des Strassenverkehrs in städtischen wie außerstädtischen Bereich werden sicherere, komfortablere und effizientere Verkehrsträger gefördert.
Artikel 94: Es liegt in der Verantwortung des Staates, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um die zerstörerischen Auswirkungen von Naturkatastrophen zu minimieren und zu beseitigen, wissenschaftliche Studien in diese Richtung durchzuführen und ihre Ergebnisse in die Praxis umzusetzen. Es ist unbedingt erforderlich, dass diese Arbeiten dem Wissen, der Beteiligung und der Aufsicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.